Häufig gestellte Fragen zur Bezuschussung von vhs-Gesundheitskursen

Welche Kurse werden von meiner Krankenkasse bezuschusst?
Seit Dezember 2014 werden von den Krankenkassen in erster Linie Kurse bezuschusst, die eine Zertifizierung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) nachweisen können. Für eine Zertifizierung bei der ZPP werden die Grund- und Zusatzqualifikation der Kursleitung und ein zu erstellendes Kurskonzept geprüft. Die Kursleitungen von zertifizierten Kursen sind verpflichtet, ihren Präventionskurs nach diesem Konzept detailgetreu durchzuführen. Jeder Folgekurs muss im gleichen Format (Kursdauer, Umfang, Übungsabfolge) wiederholt werden, damit eine Bezuschussung erfolgen kann. Fortgeschrittenenkurse erhalten grundsätzlich keinen Zuschuss. Kleinste Änderungen an der Kursorganisation können allerdings dazu führen, dass Zertifizierungen ungültig werden (Änderungen bei der Anzahl der Termine, Erkrankung des Kursleitenden uvm.).

Warum wird mein Kurs, der viele Jahre von der Krankenkasse bezuschusst wurde, nicht mehr bezuschusst?

Eine Zertifizierung bedeutet neben umfangreichen hochbürokratischen Zugangsvoraussetzungen für Kursleitende einen erheblichen Verwaltungsaufwand für Kursleitende und Volkshochschulen. Daher werden Aufwand und Nutzen von den Beteiligten genau abgewogen. Viele Volkshochschulen lassen mittlerweile ihre Gesundheitskurse nicht mehr nach § 20 SGB V bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifizieren, so dass entsprechende Kurse nicht in der ZPP-Datenbank zu finden sind und infolgedessen von den meisten Kassen nicht bezuschusst werden.  

Gibt es aus Sicht der Volkshochschule weitere Gründe als den hohen bürokratischen Aufwand, nicht am Prüfverfahren der ZPP teilzunehmen?

  • Standardisierung der Kurse: Die Systematik der Prüfverfahren führt zu einer Standardisierung der Kurse und erlaubt keine Teilnehmerorientierung, da konsequent nach Tagesplan gearbeitet werden muss. Unsere vhs-Angebote streben demgegenüber eine erwachsenen-pädagogisch sinnvolle und teilnehmerorientierte Ausgestaltung mit dem Ziel des „gelingenden Lernens“ an. In unseren Angeboten der Gesundheitsbildung werden die individuellen Lebenserfahrungen und Lernvoraussetzungen der Teilnehmenden in die Lernprozesse einbezogen. Durch eine übermäßig stringente Auslegung des Leitfadens Prävention fordert die ZPP einen minutengenauen Stundenablauf für jeden zertifizierten Kurs, der in der Praxis diesem Ziel und unserem Bildungsverständnis widerspricht.
  • keine flexible Planung möglich: Das Prüfverfahren lässt keine flexible und bedarfsorientierte Kursplanung zu. Kurse dürfen nur 8 bis 12 Wochen durchgeführt werden und maximal 15 Teilnehmende haben. Ab 2016 können für zertifizierte Kurse weder Titel noch Kursumfang (Kurstage und Anzahl der UE) verändert werden. Bei jeder Änderung muss der gesamte Kurs bei der ZPP neu anerkannt werden. Ein damit einhergehendes Problem ist die fehlende Möglichkeit, unvermeidliche Veränderungen in einem bereits zertifizierten Kursangebot zu berücksichtigen. Wechselt z.B. eine Kursleitung wegen Krankheit, Schwangerschaft o.ä., entfällt die Anerkennung.
  • Teilnehmerbegrenzung: Die geforderte Beschränkung der Teilnehmeranzahl auf max. 15 Personen kann in der Konsequenz bedeuten, dass nicht alle Interessierten teilnehmen können trotz ausreichender Raumgröße und der Mitmachbereitschaft auf allen Seiten.
  • hohe Zugangsvoraussetzungen: In „lebendigen Biografien“ erworbene, nachweisbare Kursleitungsqualifikationen werden im Rahmen des Anerkennungsverfahrens nicht berücksichtigt. Qualifizierte Kursleitungen werden so vom Prüfverfahren ausgeschlossen.
  • fehlende Nachhaltigkeit: Im Fokus unserer Kurse stehen Bedürfnisorientierung, Abwechslungsreichtum und die Möglichkeit für Teilnehmende, regelmäßig und konstant etwas für ihre Gesundheit zu tun (Stichwort: „Lebenslanges Lernen“). Einzelmaßnahmen, so wie sie der Leitfaden Prävention zum § 20 SGB V vorsieht, sind nicht mit diesen Zielen vereinbar. Ausschließlich Grundkurse werden finanziell gefördert, dauerhafte Kursangebote mit Aufbaukursen nicht.

Mein vhs-Kurs ist nicht als Präventionskurs zertifiziert. Wie kann ich sicher sein, dass die Qualität trotzdem gesichert ist?

Die vhs ist als öffentlich geförderte Einrichtung zur Qualitätssicherung nach anerkannten Qualitätsmanagementverfahren verpflichtet und wird regelmäßig extern zertifiziert. Kurse und Kursleitungen werden zudem nach den „Qualitätskriterien Gesundheitsbildung“ des Deutschen und Hessischen Volkshochschul-Verbandes ausgewählt. Die Qualität von vhs-Gesundheitskursen wurde bereits mehrfach unabhängig untersucht und bestätigt. Sie ist auch ohne Prüfung und Anerkennung durch die ZPP garantiert. Die Volkshochschule Marburg-Biedenkopf (vhs) bietet seit vielen Jahren mit großer Fachkompetenz und hohem Engagement ein qualitativ hochwertiges, thematisch vielfältiges und von qualifizierten Kursleitungen durchgeführtes gesundheitsförderndes Kursangebot wohnortnah für alle Bürgerinnen und Bürger an. Und wenn der Kurs, den Sie besucht haben, ihrem Wohlbefinden und Ihrer Gesundheit nützt, und Sie ihn gern wieder besuchen möchten, dann ist auch dies ein Zeichen von Qualität. 

 

Gibt es eine Möglichkeit der Gebührenermäßigung?

Gemäß unserem gesetzlichen Auftrag („Bildung für alle“) bieten wir Veranstaltungen und Kurse zu sozialverträglichen Preisen an. Eine Marktanalyse bestätigt, dass kein anderer Anbieter (z.B. Physiotherapiepraxis, Fitnessstudio) Präventionskurse zu so günstigen Teilnahmegebühren wie die vhs anbietet.

Ermäßigungsregelungen für die Gebühren ermöglichen zudem allen Interessierten die Teilnahme am vhs-Angebot. Gebührenermäßigungen erhalten Schüler*innen, Teilnehmer*innen am Freiwilligen Sozialen Jahr und Auszubildende, Studierende, Wehrdienst- und Bundesfreiwilligendienstleistende, Inhaber*innen einer Ehrenamts-Card oder einer Jugendleiter-Card, Schwerbehinderte sowie Empfänger*innen von gesetzlichen Sozialleistungen. Die Ermäßigung kann nur auf Nachweis des Ermäßigungsgrundes gewährt werden.

Auf Antrag kann darüber hinaus aus wirtschaftlichen oder sozialen Gründen im Einzelfall eine Gebührenermäßigung gewährt werden.

In Kursen, die sich ausschließlich an Kinder und Jugendliche richten, gilt die Ermäßigungsregelung nicht.

Wie kann ich eine Teilnahmebescheinigung für meinen Kurs erhalten? Kann ich auch für nicht zertifizierte Kurse einen Zuschuss durch meine Krankenkasse erhalten?

Die vhs stellt auf Anfrage für alle Kursteilnehmenden nach Abschluss eines Gesundheitskurses kostenfrei eine vhs-Teilnahmebescheinigung aus. Bitte vermerken Sie auf der Teilnehmerliste, dass Sie eine Bescheinigung wünschen. Mit der Teilnahmebescheinigung können Sie z.B. bei ihren Krankenkassen am Prämien- und Bonusprogramm teilnehmen. Ob und wie die Kursteilnahme eines nicht zertifizierten Kurses von der jeweiligen Krankenkasse gefördert wird, müssen Sie direkt mit Ihrer Krankenkasse klären.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Petra Hinzmann, Tel.: 06421 405-6725 oder hinzmannp@marburg-biedenkopf.de