Gesonderte Teilnahmebedingungen für Bildungsurlaube, Reiseveranstaltungen und Sonstige Veranstaltungen:

Sofern Sie außerhalb von Hessen arbeiten und den von der vhs angebotenen Bildungsurlaubs-Kurs im Rahmen Ihres gesetzlichen Anspruchs auf Bildungsurlaub buchen möchten, informieren Sie sich bitte vor der Anmeldung, ob der jeweilige Kurs außerhalb Hessens gem. des im Bundesland Ihres Arbeitsgebers geltenden Bildungsurlaubsgesetzes als Bildungsurlaub anerkannt wird. In der Regel ist dafür eine Anerkennung durch das jeweils zuständige Ministerium notwendig, welche von der vhs Marburg-Biedenkopf nicht beantragt wird.

1.         Anmeldung

Die Anmeldung ist nur mit dem in dieser Broschüre abgedruckten und vollständig ausgefüllten Anmeldeformular möglich; unvollständig ausgefüllte Anmeldeformulare können nicht berücksichtigt werden. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer/die Teilnehmerin die gesonderten und allgemeinen Teilnahmebedingungen als verbindlich an (allgemeine Teilnahmebedingungen siehe am Ende der Broschüre). Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Anmeldung zustande. Voranmeldungen und Telefonanmeldungen sind nicht möglich und können daher auf keinen Fall berücksichtigt werden.

Die vhs Marburg-Biedenkopf kann nach Eingang Ihrer Anmeldung 30 % der Kosten als Vorauszahlung einziehen.

Die Zahlung der Gebühr erfolgt durch das SEPA-Lastschriftverfahren unter Angabe unserer Gläubiger-ID und Mitteilung Ihrer Mandatsreferenznummer.

2.         Rücktritt und Rückerstattung bei Reiseveranstaltungen

2.1       Rücktritt durch Teilnehmer*innen,
            Ersatzteilnehmer*innen bei Reiseveranstaltungen

Teilnehmer*innen sind berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Erfolgt ein Rücktritt nach dem jeweiligen Anmeldeschluss, hat der Veranstalter einen Anspruch auf Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen gemäß § 651 i BGB.
Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglicherweise anderweitiger Verwendungen pauschaliert. Er beträgt für Flugpauschalreisen, Busreisen und Unterkünfte:

–   bei Rücktritt bis 6 Wochen vor Reiseantritt 75,00 Euro pro Person,

–   bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Reiseantritt
     30 Prozent des Reisepreises pro Person,

–   bei Rücktritt bis 2 Wochen vor Reiseantritt
     50 Prozent des Reisepreises pro Person,

–   bei Rücktritt bis 0 Tage vor Reiseantritt
     75 Prozent des Reisepreises pro Person,

–   ab Reisedatum:
     100 Prozent des Reisepreises pro Person,
     abzüglich der ersparten Aufwendungen.

Wird eine Flugreise mit Charterflugzeugen durchgeführt, können erhöhte Rücktrittskosten laut den Bedingungen der betreffenden Charterfluggesellschaft zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Bis zum Reisebeginn kann sich jede*r angemeldete Reiseteilnehmer*in durch eine*n Dritte*n ersetzen lassen, wenn er/sie dies dem Veranstalter mitteilt und keine besonderen Gründe entgegenstehen. Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist die Stellung einer Ersatzperson kostenlos, danach, also innerhalb von vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, kann bei Stellung einer Ersatzperson eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von max. 25,00 Euro pro Person erhoben werden, ebenso etwaige zusätzlich entstehende Kosten (z. B. Stornogebühr für Flugticket usw.). Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen. Beendet ein*e Teilnehmer*in den Kurs nicht, wird keine Gebühr zurückgezahlt. Der Teilnehmer*in hat das Recht zum Nachweis, dass ein Schaden für die vhs überhaupt nicht oder in geringer Form entstanden ist.

 

2.2       Rücktritt durch Teilnehmer*innen bei sonstigen Veranstaltungen und Bildungsurlaub

(1) Ein  Rücktritt von der Teilnahme bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist gebührenfrei möglich.

(2) Bei einem Rücktritt ab Beginn der 5. bis Ende der 4. Woche vor Veranstaltungsbeginn wird die ermäßigte Seminargebühr erhoben.

(3) Bei einem Rücktritt innerhalb von 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die ausgewiesene Seminargebühr zu 100 % erhoben.

(4)
Es ist möglich, dass Sie bei einem Rücktritt eine*n Ersatzteilnehmer*in für die gebuchte Veranstaltung benennen. In diesem Fall ist die Seminargebühr von dem/der Ersatzteilnehmer*in zu tragen. Der/die Ersatzteilnehmer*in ist der vhs rechtzeitig, also mindestens 8 Werktage vor Veranstaltungsbeginn zu benennen. Der/die Ersatzteilnehmer*in ist durch die vhs zu bestätigen. Bei nicht rechtzeitiger Benennung einer/s Ersatzteilnehmer*in ist die Seminargebühr durch den ursprünglich angemeldeten Teilnehmenden zu tragen.

Seminarabsagen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen.

Wir empfehlen den Abschluss einer Seminarrücktrittsversicherung.

 

Wochen vor Beginn:

7

6

5

4

3

2

1

Beginn

Erhobene Gebühr (% der ausgewiesenen Seminargebühr):

0 %

57 %

            100 %

 

2.3       Rücktritt durch den Reiseveranstalter

Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden bzw. ist es nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Veranstalter wegen des geringen Buchungsaufkommens nicht zumutbar, die Reise bzw. Veranstaltung durchzuführen, kann der Veranstalter bis 2 Wochen vor Reise-/ Veranstaltungsbeginn den Reisevertrag kündigen bzw. die Veranstaltung absagen. In diesem Fall werden eingezahlte Gebühren vollständig zurückerstattet.

2.4       Aufhebung des Vertrags durch höhere Gewalt

Wird die Reise/Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann sowohl der/die Teilnehmer/in als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. In diesem Fall hat der Veranstalter einen Anspruch auf angemessene Entschädigung für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise/Veranstaltung noch zu erbringenden ­Reise-/Veran­staltungs­leistungen.

3.         Versicherungsschutz

Die vhs des Landkreises Marburg-Biedenkopf haftet bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Bei Diebstählen und Sachschäden wird keinerlei Haftung übernommen.

4.         Veranstaltungspreis

Die jeweils für die Veranstaltungen ausgedruckten Preise/Gebühren entsprechen dem Stand der Drucklegung. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Bei Auslandsreisen können die Preise/Gebühren auch mit den Wechselkursen schwanken. Sollte die Preiserhöhung mehr als 15 % betragen, ist der/die Angemeldete zum kostenlosen Rücktritt berechtigt.