Teilnahmebedingungen ab 01. Februar 2023:
Anmeldung
Anmeldungen zu den Kursen und Veranstaltungen erfolgen mittels Online-Anmeldung über die Homepage www.vhs.marburg-biedenkopf.de. Ebenso ist die schriftliche Anmeldung mittels Anmeldekarte an die Geschäftsstellen Marburg Land oder Biedenkopf möglich. Es sind die geltenden Anmeldefristen zu beachten.
Bezüglich der Anmeldung für Sonderveranstaltungen, Bildungsurlaube, Studienfahrten, Studienreisen, Exkursionen sind die jeweils gesondert angegebenen Anmeldefristen, Teilnahmebedingungen und Gebühren zu beachten.
Für Kompaktveranstaltungen (Workshops, Seminare, Vorträge, z.B. am Wochenende und oder einmalige Veranstaltungen) gelten Sonderregelungen.
Abmeldung
Eine Abmeldung von einem Kurs oder einer Veranstaltung kann nur schriftlich erfolgen, und zwar bis zum angegebenen Anmeldeschluss, soweit ein solcher vorgesehen, bzw. sofern ein solcher nicht vorgesehen ist, bis zum Kurs-/Veranstaltungsbeginn. Andernfalls ist die volle Gebühr zu zahlen. Ein Fernbleiben von dem Kurs oder der Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung, dies gilt auch im Krankheitsfall. Ebenso sind Abmeldungen bei Kurs- und Außenstellenleitungen nicht möglich.
Die Abmeldung ist zu richten an:
Volkshochschule Marburg-Biedenkopf
Hermann-Jacobsohn-Weg 1
35039 Marburg
Fax: 06421 405-6722
E-Mail: vhs-anmeldung@marburg-biedenkopf.de
Folgen der Abmeldung
Im Falle einer wirksamen Abmeldung sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zur erfolgten Abmeldung gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Abmeldung, für uns mit deren Empfang.
Mindestbeteiligung
Kurse können grundsätzlich mit mindestens 4 Teilnehmenden stattfinden. Die vhs behält sich vor, davon abweichende höhere Mindestteilnahmezahlen festzulegen.
Gebühren und Gebührenübersicht
Die Höhe der Teilnahmegebühr ist bei jedem Kurs sowie bei jeder Veranstaltung angegeben. Grundlage ist die Gebührenordnung der Volkshochschule des Landkreises Marburg-Biedenkopf, die bei den Geschäftsstellen und Außenstellen ausliegt und dort sowie auf der Homepage der vhs eingesehen werden kann.
Die Gebühr wird mit der Anmeldung fällig. Die Zahlung der Gebühr erfolgt durch das SEPA-Lastschriftverfahren. Unter Angabe unserer Gläubiger-ID und Mitteilung Ihrer Mandatsreferenznummer wird der Einzug frühestens zwei Wochen nach Kurs- oder Veranstaltungsbeginn erfolgen. Wir informieren Sie vor dem Bankeinzug nach den SEPA-Bestimmungen.
Bei Gebühren von mindestens 180,00 EUR kann auf Antrag Ratenzahlung gewährt werden. Bei der Bezahlung von Gebühren auf Rechnung, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR erhoben.
Die Gebühren berechnen sich nach der Auslastung des Kurses durch Teilnehmende sowie den jeweils festgelegten Unterrichtseinheiten. Der Berechnung liegt nachfolgende Staffelung zugrunde:
Teilnehmendenzahl | Gebühr pro Unterrichtseinheit (UE) | ermäßigte Gebühr |
ab 9 | 3,00 EUR | 1,60 EUR |
7-8 | 3,60 EUR | 1,60 EUR |
4-6 | 5,10 EUR | 1,60 EUR |
Zur Deckung von Kosten für Räume, Mieten, Nebenkosten, Reinigung, (digitale) Infrastruktur und ähnliches, wird für alle Kurse eine Infrastrukturpauschale in Höhe von 0,10 EUR pro Unterrichtseinheit erhoben. Diese ist bereits in den oben dargestellten, gestaffelten Teilnahmegebühren enthalten.
Außerordentliche und zusätzlich entstehende Ausgaben (z.B. für besondere Fachräume, Unterrichtsmaterial) können auf die Teilnehmenden umgelegt werden.
Lernmittel und Arbeitsmaterialien (z.B. Kopien) sind nicht in den Gebühren enthalten; diese Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
Die vhs hat die Möglichkeit, auf der Grundlage ihrer Gebührenordnung (insbesondere nach Punkt 3.3. und 3.4. der Gebührenordnung) Sondergebühren oder weitere Gebührenermäßigungen und –befreiungen für ausgewählte Kursangebote festzulegen.
Gebührenermäßigung
Bei Kursen wird eine ermäßigte Gebühr in Höhe von 1,60 EUR pro UE erhoben, wenn die Berechtigung zur Ermäßigung bei Kursanmeldung nachgewiesen wird. Die Höhe der ermäßigten Gebühr ist unabhängig von der Anzahl der Teilnehmenden im Kurs. Auch bei der ermäßigten Gebühr wird eine Infrastrukturpauschale von 0,10 EUR erhoben und ist bereits in der Gebühr von 1,60 EUR enthalten.
Gebührenermäßigung erhalten:
- Auszubildende, Praktikant*innen, Leistende von Bundesfreiwilligendienst, Freiwilligen Wehrdienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr, Studierende (ausgenommen sind: berufsbegleitende Studiengänge, Fernstudierende und Gasthörende)
- Personen mit einem aktuell gültigen Flüchtlingsstatus
- Personen, die im Besitz einer Ehrenamtscard sind
- Personen, die im Besitz einer Jugendleiter-Card sind
- Personen, die wohngeldberechtigt sind
- Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 50 (Begleitpersonen frei bei Kennzeichen B)
- Personen, die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII und dem SGB II erhalten
- Kinder und Jugendliche, wenn ein mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft lebender Elternteil eine Ermäßigung nach den o.g. Nummern 1.-7. (Ziffern 3.2.2 a bis g in der Gebührenordnung) erhält.
Die jeweils erforderlichen Unterlagen für eine Ermäßigung müssen unmittelbar bei jeder Anmeldung vorgelegt werden. Ein Anspruch auf nachträgliche Ermäßigung besteht nicht.
Auf schriftlichen Antrag kann in wirtschaftlichen oder sozialen Härtefällen Teilnehmenden eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung gewährt werden.
Ermäßigungen für Lernmittel und Arbeitsmaterialien sind ausgeschlossen.
Gebührenrückzahlung
Gebühren werden ganz oder anteilsmäßig zurückerstattet, wenn eine Veranstaltung von der vhs abgesagt oder abgebrochen werden muss. Rückzahlungen aufgrund von Abmeldungen in Bildungsurlauben richten sich nach den Gesonderten Teilnahmebedingungen.
In begründeten Ausnahmefällen kann auf Antrag die fällige Gebühr ganz oder teilweise erstattet werden.
Teilnahmebescheinigungen
Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch nach regelmäßigem Besuch (80 %) der Kurse/Veranstaltungen ausgestellt:
- für die Krankenkassen/Präventionskurse kostenlos
- für sonstige Kurse/Veranstaltungen gegen eine Gebühr von 2,50 €, liegt die Teilnahme länger als ein Jahr zurück gegen eine Gebühr von 5,00 €
Vertretung der Teilnehmenden
Die Teilnehmer*innen können eine Vertretung wählen. Ihre Aufgabe besteht darin, der vhs Leitung, dem*der zuständigen Programmverantwortlichen oder der Außenstellenleitung die Wünsche der Kursteilnehmenden zu übermitteln. Auch soll sie die Kursleitungen bei der Durchführung der organisatorischen Arbeiten unterstützen.
Prüfungen
Bei Prüfungen, die im Auftrag von/bzw. in Kooperation mit anderen Organisationen von der vhs angeboten/durchgeführt werden, gelten ergänzend die Teilnahmebedingungen dieser Organisationen. Sie liegen in den Geschäftsstellen zur Einsicht aus.
Versicherung
Die vhs haftet bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Bei Diebstählen und Sachschäden wird keinerlei Haftung übernommen.
Unsere Kursangebote im Bereich Gesundheit dienen der Prävention und Gesundheitsförderung. Personen ohne gesundheitliche Risiken können uneingeschränkt an den Veranstaltungen teilnehmen. Bitte informieren Sie bei Bedarf die Kursleitung zu Beginn einer Veranstaltung über evtl. Besonderheiten. Die Teilnahme an Kursen aus dem Gesundheitsbereich ersetzt keine ärztliche Behandlung, Krankengymnastik oder andere Therapiemaßnahmen. Bei gesundheitlichen Einschränkungen konsultieren Sie bitte vor Kursteilnahme Ihre/n Ärztin/Arzt zur weiteren Abklärung.
Aufsichtspflicht bei Kinderkursen
In Kinderkursen/bei Veranstaltungen für Kinder obliegt die Aufsichtspflicht über minderjährige Teilnehmende (im Folgenden: Kinder) bis zum Eintreffen der Kursleitenden und ab dem Ablauf der geplanten Veranstaltung den Erziehungsberechtigten bzw. den Personen, denen die Erziehungsberechtigten die Aufsicht übertragen haben. Die Erziehungsberechtigten tragen dafür Sorge, dass die Kinder erst unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn im Kursraum erscheinen und nach Veranstaltungsende im Kursraum umgehend abgeholt werden oder alleine kommen und/oder alleine nach Hause gehen dürfen.
Toilettengänge der Kinder finden ohne Aufsicht statt.
Die Erziehungsberechtigen sind verpflichtet, vor Beginn einer Veranstaltung mit dem*der Kursleitenden abzusprechen, wenn das Kind die Veranstaltung vorzeitig verlassen muss und den Kursleitenden über Besonderheiten zu informieren, so z.B. über Allergien, die während der Veranstaltungszeit relevant sein könnten.
Die vhs behält sich vor, Kinder, die den Ablauf der Veranstaltung durch ihr Verhalten erheblich beeinträchtigen, aus der Veranstaltung zu entfernen und unter anderweitiger Aufsicht zu stellen bis das Kind von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden kann.
Bei Kursen, an denen Kinder in Begleitung von Erziehungsberechtigen teilnehmen, liegt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten.
Hausordnung
Die Volkshochschule genießt in den Veranstaltungsräumen Gastrecht. Sie erwartet von allen Teilnehmenden, dass die Hausordnungen befolgt werden. Das Rauchen ist in den Unterrichtsräumen und auf dem Schulgelände nicht gestattet.
Programmänderungen
Änderungen im Programm bleiben vorbehalten. Ebenso ein Kursausfall, falls die Mindestbelegung nicht erreicht ist.
Programmhinweise
Veranstaltungsbeginn und/oder -änderungen werden in der örtlichen Presse und/oder in den Gemeindeblättern sowie auf der Homepage der vhs bekannt gegeben.
Die Kurse der vhs finden grundsätzlich nicht in den Schulferien statt – Ausnahmen sind nach Absprache möglich. Ausnahmen können insbesondere speziell geplante Ferienangebote darstellen. Es gilt der Ferienkalender des Landes Hessen. Über den Zeitraum der Schulferien pausieren die laufenden Kurse.
Datenschutz
Die vhs unterliegt den Regelungen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung. Zum Zweck der Verwaltung der Veranstaltungen setzt die vhs automatisierte Datenverarbeitung ein. Dabei werden mit der Anmeldung folgende Daten erfasst: Name, Vorname, Anschrift, Alter, Geschlecht, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kursnummer, Semester, Kurstitel und Entgelt, im Falle einer Einzugsermächtigung die Bankverbindung. Zu statistischen Zwecken wird die Einteilung in Altersgruppen sowie die Angabe männlich/weiblich/divers anonymisiert weiterverarbeitet. Zum Zwecke des Bankeinzugsverfahrens werden Name, Vorname, Bankverbindung, Entgelt und Kursnummer an die Hausbank der vhs nach aktuellen Sicherheitsstandards übermittelt. Auf entsprechend notwendige Datenerfassung und -speicherung im Sinne des Infektionsschutzes sowie die dafür jeweils gültigen Rechtsgrundlagen wird verwiesen. Durch Unterschrift auf der Anmeldekarte stimmen die Teilnehmenden der Verarbeitung der Daten zu. Auf die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird hingewiesen.
Widerrufsbelehrung
Grundsätzlich steht dem/r Verbraucher*in bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Ein Fernabsatzgeschäft liegt dann vor, wenn der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernmeldekommunikationsmitteln zustande kommt (z.B. durch Buchung im Internet oder durch E-Mail, Briefwechsel, Telefax, Telefon). Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Der Widerruf erfolgt mittels ausdrücklicher Erklärung an oben genannte Adresse bzw. E-Mailadresse.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Das Widerrufsrecht besteht aber, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Gesonderte Teilnahmebedingungen für Bildungsurlaube, Reiseveranstaltungen und Sonstige Veranstaltungen:
Sofern Sie außerhalb von Hessen arbeiten und den von der vhs angebotenen Bildungsurlaubs-Kurs im Rahmen Ihres gesetzlichen Anspruchs auf Bildungsurlaub buchen möchten, informieren Sie sich bitte vor der Anmeldung, ob der jeweilige Kurs außerhalb Hessens gem. des im Bundesland Ihres Arbeitsgebers geltenden Bildungsurlaubsgesetzes als Bildungsurlaub anerkannt wird. In der Regel ist dafür eine Anerkennung durch das jeweils zuständige Ministerium notwendig, welche von der vhs Marburg-Biedenkopf nicht beantragt wird.
1. Anmeldung
Die Anmeldung ist nur mit dem in dieser Broschüre abgedruckten und vollständig ausgefüllten Anmeldeformular möglich; unvollständig ausgefüllte Anmeldeformulare können nicht berücksichtigt werden. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer/die Teilnehmerin die gesonderten und allgemeinen Teilnahmebedingungen als verbindlich an (allgemeine Teilnahmebedingungen siehe am Ende der Broschüre). Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Anmeldung zustande. Voranmeldungen und Telefonanmeldungen sind nicht möglich und können daher auf keinen Fall berücksichtigt werden.
Die vhs Marburg-Biedenkopf kann nach Eingang Ihrer Anmeldung 30 % der Kosten als Vorauszahlung einziehen.
Die Zahlung der Gebühr erfolgt durch das SEPA-Lastschriftverfahren unter Angabe unserer Gläubiger-ID und Mitteilung Ihrer Mandatsreferenznummer.
2. Rücktritt und Rückerstattung bei Reiseveranstaltungen
2.1 Rücktritt durch Teilnehmer*innen,
Ersatzteilnehmer*innen bei Reiseveranstaltungen
Teilnehmer*innen sind berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Erfolgt ein Rücktritt nach dem jeweiligen Anmeldeschluss, hat der Veranstalter einen Anspruch auf Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen gemäß § 651 i BGB.
Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglicherweise anderweitiger Verwendungen pauschaliert. Er beträgt für Flugpauschalreisen, Busreisen und Unterkünfte:
– bei Rücktritt bis 6 Wochen vor Reiseantritt 75,00 Euro pro Person,
– bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Reiseantritt
30 Prozent des Reisepreises pro Person,
– bei Rücktritt bis 2 Wochen vor Reiseantritt
50 Prozent des Reisepreises pro Person,
– bei Rücktritt bis 0 Tage vor Reiseantritt
75 Prozent des Reisepreises pro Person,
– ab Reisedatum:
100 Prozent des Reisepreises pro Person,
abzüglich der ersparten Aufwendungen.
Wird eine Flugreise mit Charterflugzeugen durchgeführt, können erhöhte Rücktrittskosten laut den Bedingungen der betreffenden Charterfluggesellschaft zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Bis zum Reisebeginn kann sich jede*r angemeldete Reiseteilnehmer*in durch eine*n Dritte*n ersetzen lassen, wenn er/sie dies dem Veranstalter mitteilt und keine besonderen Gründe entgegenstehen. Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist die Stellung einer Ersatzperson kostenlos, danach, also innerhalb von vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, kann bei Stellung einer Ersatzperson eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von max. 25,00 Euro pro Person erhoben werden, ebenso etwaige zusätzlich entstehende Kosten (z. B. Stornogebühr für Flugticket usw.). Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen. Beendet ein*e Teilnehmer*in den Kurs nicht, wird keine Gebühr zurückgezahlt. Der Teilnehmer*in hat das Recht zum Nachweis, dass ein Schaden für die vhs überhaupt nicht oder in geringer Form entstanden ist.
2.2 Rücktritt durch Teilnehmer*innen bei sonstigen Veranstaltungen und Bildungsurlaub
(1) Ein Rücktritt von der Teilnahme bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist gebührenfrei möglich.
(2) Bei einem Rücktritt ab Beginn der 5. bis Ende der 4. Woche vor Veranstaltungsbeginn wird die ermäßigte Seminargebühr erhoben.
(3) Bei einem Rücktritt innerhalb von 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die ausgewiesene Seminargebühr zu 100 % erhoben.
(4) Es ist möglich, dass Sie bei einem Rücktritt eine*n Ersatzteilnehmer*in für die gebuchte Veranstaltung benennen. In diesem Fall ist die Seminargebühr von dem/der Ersatzteilnehmer*in zu tragen. Der/die Ersatzteilnehmer*in ist der vhs rechtzeitig, also mindestens 8 Werktage vor Veranstaltungsbeginn zu benennen. Der/die Ersatzteilnehmer*in ist durch die vhs zu bestätigen. Bei nicht rechtzeitiger Benennung einer/s Ersatzteilnehmer*in ist die Seminargebühr durch den ursprünglich angemeldeten Teilnehmenden zu tragen.
Seminarabsagen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Wir empfehlen den Abschluss einer Seminarrücktrittsversicherung.
Wochen vor Beginn: | 7 | 6 | 5 | 4 | 3 | 2 | 1 | Beginn |
Erhobene Gebühr (% der ausgewiesenen Seminargebühr): | 0 % | 57 % | 100 % |
2.3 Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden bzw. ist es nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Veranstalter wegen des geringen Buchungsaufkommens nicht zumutbar, die Reise bzw. Veranstaltung durchzuführen, kann der Veranstalter bis 2 Wochen vor Reise-/ Veranstaltungsbeginn den Reisevertrag kündigen bzw. die Veranstaltung absagen. In diesem Fall werden eingezahlte Gebühren vollständig zurückerstattet.
2.4 Aufhebung des Vertrags durch höhere Gewalt
Wird die Reise/Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann sowohl der/die Teilnehmer/in als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. In diesem Fall hat der Veranstalter einen Anspruch auf angemessene Entschädigung für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise/Veranstaltung noch zu erbringenden Reise-/Veranstaltungsleistungen.
3. Versicherungsschutz
Die vhs des Landkreises Marburg-Biedenkopf haftet bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Bei Diebstählen und Sachschäden wird keinerlei Haftung übernommen.
4. Veranstaltungspreis
Die jeweils für die Veranstaltungen ausgedruckten Preise/Gebühren entsprechen dem Stand der Drucklegung. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Bei Auslandsreisen können die Preise/Gebühren auch mit den Wechselkursen schwanken. Sollte die Preiserhöhung mehr als 15 % betragen, ist der/die Angemeldete zum kostenlosen Rücktritt berechtigt.