Teilnahmebedingungen ab 1. Februar 2023:
Anmeldung
Anmeldungen zu den Kursen und Veranstaltungen erfolgen mittels Online-Anmeldung über die Homepage www.vhs.marburg-biedenkopf.de. Ebenso ist die schriftliche Anmeldung mittels Anmeldekarte an die Geschäftsstellen Marburg Land oder Biedenkopf möglich. Es sind die geltenden Anmeldefristen zu beachten.
Bezüglich der Anmeldung für Sonderveranstaltungen, Bildungsurlaube, Studienfahrten, Studienreisen, Exkursionen sind die jeweils gesondert angegebenen Anmeldefristen, Teilnahmebedingungen und Gebühren zu beachten.
Für Kompaktveranstaltungen (Workshops, Seminare, Vorträge, z.B. am Wochenende und oder einmalige Veranstaltungen) gelten Sonderregelungen.
Abmeldung
Eine Abmeldung von einem Kurs oder einer Veranstaltung kann nur schriftlich erfolgen, und zwar bis zum angegebenen Anmeldeschluss, soweit ein solcher vorgesehen, bzw. sofern ein solcher nicht vorgesehen ist, bis zum Kurs-/Veranstaltungsbeginn. Andernfalls ist die volle Gebühr zu zahlen. Ein Fernbleiben von dem Kurs oder der Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung, dies gilt auch im Krankheitsfall. Ebenso sind Abmeldungen bei Kurs- und Außenstellenleitungen nicht möglich.
Die Abmeldung ist zu richten an:
Volkshochschule Marburg-Biedenkopf
Hermann-Jacobsohn-Weg 1
35039 Marburg
Fax: 06421 405-6722
E-Mail: vhs-anmeldung@marburg-biedenkopf.de
Folgen der Abmeldung
Im Falle einer wirksamen Abmeldung sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zur erfolgten Abmeldung gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Abmeldung, für uns mit deren Empfang.
Mindestbeteiligung
Kurse können grundsätzlich mit mindestens 4 Teilnehmenden stattfinden. Die vhs behält sich vor, davon abweichende höhere Mindestteilnahmezahlen festzulegen.
Gebühren und Gebührenübersicht
Die Höhe der Teilnahmegebühr ist bei jedem Kurs sowie bei jeder Veranstaltung angegeben. Grundlage ist die Gebührenordnung der Volkshochschule des Landkreises Marburg-Biedenkopf, die bei den Geschäftsstellen und Außenstellen ausliegt und dort sowie auf der Homepage der vhs eingesehen werden kann.
Die Gebühr wird mit der Anmeldung fällig. Die Zahlung der Gebühr erfolgt durch das SEPA-Lastschriftverfahren. Unter Angabe unserer Gläubiger-ID und Mitteilung Ihrer Mandatsreferenznummer wird der Einzug frühestens zwei Wochen nach Kurs- oder Veranstaltungsbeginn erfolgen. Wir informieren Sie vor dem Bankeinzug nach den SEPA-Bestimmungen.
Bei Gebühren von mindestens 180,00 EUR kann auf Antrag Ratenzahlung gewährt werden. Bei der Bezahlung von Gebühren auf Rechnung, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR erhoben.
Die Gebühren berechnen sich nach der Auslastung des Kurses durch Teilnehmende sowie den jeweils festgelegten Unterrichtseinheiten. Der Berechnung liegt nachfolgende Staffelung zugrunde:
Teilnehmendenzahl | Gebühr pro Unterrichtseinheit (UE) | ermäßigte Gebühr |
ab 9 | 3,00 EUR | 1,60 EUR |
7-8 | 3,60 EUR | 1,60 EUR |
4-6 | 5,10 EUR | 1,60 EUR |
Zur Deckung von Kosten für Räume, Mieten, Nebenkosten, Reinigung, (digitale) Infrastruktur und ähnliches, wird für alle Kurse eine Infrastrukturpauschale in Höhe von 0,10 EUR pro Unterrichtseinheit erhoben. Diese ist bereits in den oben dargestellten, gestaffelten Teilnahmegebühren enthalten.
Außerordentliche und zusätzlich entstehende Ausgaben (z.B. für besondere Fachräume, Unterrichtsmaterial) können auf die Teilnehmenden umgelegt werden.
Lernmittel und Arbeitsmaterialien (z.B. Kopien) sind nicht in den Gebühren enthalten; diese Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
Die vhs hat die Möglichkeit, auf der Grundlage ihrer Gebührenordnung (insbesondere nach Punkt 3.3. und 3.4. der Gebührenordnung) Sondergebühren oder weitere Gebührenermäßigungen und –befreiungen für ausgewählte Kursangebote festzulegen.
Gebührenermäßigung
Bei Kursen wird eine ermäßigte Gebühr in Höhe von 1,60 EUR pro UE erhoben, wenn die Berechtigung zur Ermäßigung bei Kursanmeldung nachgewiesen wird. Die Höhe der ermäßigten Gebühr ist unabhängig von der Anzahl der Teilnehmenden im Kurs. Auch bei der ermäßigten Gebühr wird eine Infrastrukturpauschale von 0,10 EUR erhoben und ist bereits in der Gebühr von 1,60 EUR enthalten.
Gebührenermäßigung erhalten:
- Auszubildende, Praktikant*innen, Leistende von Bundesfreiwilligendienst, Freiwilligen Wehrdienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr, Studierende (ausgenommen sind: berufsbegleitende Studiengänge, Fernstudierende und Gasthörende)
- Personen mit einem aktuell gültigen Flüchtlingsstatus
- Personen, die im Besitz einer Ehrenamtscard sind
- Personen, die im Besitz einer Jugendleiter-Card sind
- Personen, die wohngeldberechtigt sind
- Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 50 (Begleitpersonen frei bei Kennzeichen B)
- Personen, die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII und dem SGB II erhalten
- Kinder und Jugendliche, wenn ein mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft lebender Elternteil eine Ermäßigung nach den o.g. Nummern 1.-7. (Ziffern 3.2.2 a bis g in der Gebührenordnung) erhält.
Die jeweils erforderlichen Unterlagen für eine Ermäßigung müssen unmittelbar bei jeder Anmeldung vorgelegt werden. Ein Anspruch auf nachträgliche Ermäßigung besteht nicht.
Auf schriftlichen Antrag kann in wirtschaftlichen oder sozialen Härtefällen Teilnehmenden eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung gewährt werden.
Ermäßigungen für Lernmittel und Arbeitsmaterialien sind ausgeschlossen.
Gebührenrückzahlung
Gebühren werden ganz oder anteilsmäßig zurückerstattet, wenn eine Veranstaltung von der vhs abgesagt oder abgebrochen werden muss. Rückzahlungen aufgrund von Abmeldungen in Bildungsurlauben richten sich nach den Gesonderten Teilnahmebedingungen.
In begründeten Ausnahmefällen kann auf Antrag die fällige Gebühr ganz oder teilweise erstattet werden.
Teilnahmebescheinigungen
Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch nach regelmäßigem Besuch (80 %) der Kurse/Veranstaltungen ausgestellt:
- für die Krankenkassen/Präventionskurse kostenlos
- für sonstige Kurse/Veranstaltungen gegen eine Gebühr von 2,50 €, liegt die Teilnahme länger als ein Jahr zurück gegen eine Gebühr von 5,00 €
Vertretung der Teilnehmenden
Die Teilnehmer*innen können eine Vertretung wählen. Ihre Aufgabe besteht darin, der vhs Leitung, dem*der zuständigen Programmverantwortlichen oder der Außenstellenleitung die Wünsche der Kursteilnehmenden zu übermitteln. Auch soll sie die Kursleitungen bei der Durchführung der organisatorischen Arbeiten unterstützen.
Prüfungen
Bei Prüfungen, die im Auftrag von/bzw. in Kooperation mit anderen Organisationen von der vhs angeboten/durchgeführt werden, gelten ergänzend die Teilnahmebedingungen dieser Organisationen. Sie liegen in den Geschäftsstellen zur Einsicht aus.
Versicherung
Die vhs haftet bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Bei Diebstählen und Sachschäden wird keinerlei Haftung übernommen.
Unsere Kursangebote im Bereich Gesundheit dienen der Prävention und Gesundheitsförderung. Personen ohne gesundheitliche Risiken können uneingeschränkt an den Veranstaltungen teilnehmen. Bitte informieren Sie bei Bedarf die Kursleitung zu Beginn einer Veranstaltung über evtl. Besonderheiten. Die Teilnahme an Kursen aus dem Gesundheitsbereich ersetzt keine ärztliche Behandlung, Krankengymnastik oder andere Therapiemaßnahmen. Bei gesundheitlichen Einschränkungen konsultieren Sie bitte vor Kursteilnahme Ihre/n Ärztin/Arzt zur weiteren Abklärung.
Aufsichtspflicht bei Kinderkursen
In Kinderkursen/bei Veranstaltungen für Kinder obliegt die Aufsichtspflicht über minderjährige Teilnehmende (im Folgenden: Kinder) bis zum Eintreffen der Kursleitenden und ab dem Ablauf der geplanten Veranstaltung den Erziehungsberechtigten bzw. den Personen, denen die Erziehungsberechtigten die Aufsicht übertragen haben. Die Erziehungsberechtigten tragen dafür Sorge, dass die Kinder erst unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn im Kursraum erscheinen und nach Veranstaltungsende im Kursraum umgehend abgeholt werden oder alleine kommen und/oder alleine nach Hause gehen dürfen.
Toilettengänge der Kinder finden ohne Aufsicht statt.
Die Erziehungsberechtigen sind verpflichtet, vor Beginn einer Veranstaltung mit dem*der Kursleitenden abzusprechen, wenn das Kind die Veranstaltung vorzeitig verlassen muss und den Kursleitenden über Besonderheiten zu informieren, so z.B. über Allergien, die während der Veranstaltungszeit relevant sein könnten.
Die vhs behält sich vor, Kinder, die den Ablauf der Veranstaltung durch ihr Verhalten erheblich beeinträchtigen, aus der Veranstaltung zu entfernen und unter anderweitiger Aufsicht zu stellen bis das Kind von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden kann.
Bei Kursen, an denen Kinder in Begleitung von Erziehungsberechtigen teilnehmen, liegt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten.
Hausordnung
Die Volkshochschule genießt in den Veranstaltungsräumen Gastrecht. Sie erwartet von allen Teilnehmenden, dass die Hausordnungen befolgt werden. Das Rauchen ist in den Unterrichtsräumen und auf dem Schulgelände nicht gestattet.
Programmänderungen
Änderungen im Programm bleiben vorbehalten. Ebenso ein Kursausfall, falls die Mindestbelegung nicht erreicht ist.
Programmhinweise
Veranstaltungsbeginn und/oder -änderungen werden in der örtlichen Presse und/oder in den Gemeindeblättern sowie auf der Homepage der vhs bekannt gegeben.
Die Kurse der vhs finden grundsätzlich nicht in den Schulferien statt – Ausnahmen sind nach Absprache möglich. Ausnahmen können insbesondere speziell geplante Ferienangebote darstellen. Es gilt der Ferienkalender des Landes Hessen. Über den Zeitraum der Schulferien pausieren die laufenden Kurse.
Datenschutz
Die vhs unterliegt den Regelungen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung. Zum Zweck der Verwaltung der Veranstaltungen setzt die vhs automatisierte Datenverarbeitung ein. Dabei werden mit der Anmeldung folgende Daten erfasst: Name, Vorname, Anschrift, Alter, Geschlecht, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kursnummer, Semester, Kurstitel und Entgelt, im Falle einer Einzugsermächtigung die Bankverbindung. Zu statistischen Zwecken wird die Einteilung in Altersgruppen sowie die Angabe männlich/weiblich/divers anonymisiert weiterverarbeitet. Zum Zwecke des Bankeinzugsverfahrens werden Name, Vorname, Bankverbindung, Entgelt und Kursnummer an die Hausbank der vhs nach aktuellen Sicherheitsstandards übermittelt. Auf entsprechend notwendige Datenerfassung und -speicherung im Sinne des Infektionsschutzes sowie die dafür jeweils gültigen Rechtsgrundlagen wird verwiesen. Durch Unterschrift auf der Anmeldekarte stimmen die Teilnehmenden der Verarbeitung der Daten zu. Auf die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird hingewiesen.
Widerrufsbelehrung
Grundsätzlich steht dem/r Verbraucher*in bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Ein Fernabsatzgeschäft liegt dann vor, wenn der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernmeldekommunikationsmitteln zustande kommt (z.B. durch Buchung im Internet oder durch E-Mail, Briefwechsel, Telefax, Telefon). Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Der Widerruf erfolgt mittels ausdrücklicher Erklärung an oben genannte Adresse bzw. E-Mailadresse.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Das Widerrufsrecht besteht aber, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.


